1. Das Gesetz leistet einen konkreten Beitrag zur Einsparung fossiler Energie und zum Klimaschutz. Neben dem Verkehrssektor verfehlt auch der Gebäudesektor die Klimaziele. Heizungsanlagen sind langlebig. Darum muss ein Neustart im Gebäudebereich jetzt beginnen. Notwendig ist das Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Dies ist zudem auch die bessere Lösung für den eigenen Geldbeutel. Denn Gas und Öl wird künftig teuer werden, Strom aus erneuerbaren Energien immer günstiger.
2. Der Gesetzentwurf stärkt die Unabhängigkeit unserer Wärmeversorgung von Gaslieferungen. Der schrittweise Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung kann bestehende Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten verringern.
3. Der Gesetzentwurf soll klare Investitions- und Modernisierungsanreize setzen, um künftige Fehlinvestitionen zu verhindern. Der Rechtsrahmen gibt der Branche Planungssicherheit. Es ist der Startschuss, um auch im Massenmarkt in erneuerbare Wärme zu investieren.
Nein. Das Gesetz gilt nur für neue Heizungen.
Wenn die alte Heizung ordnungsgemäß funktioniert, darf sie wie bisher weiter betrieben werden. Bestehende Heizungen können ebenso weiterhin repariert werden. Schleswig-Holstein ist übrigens Vorreiter, denn hier gilt seit dem 01.07.2022, dass beim Austausch oder Einbau der Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Verankert ist das im Energiewende- und Klimaschutzgesetz SH. Das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Öl- und Gas-Heizkessel wurde – mit einigen Ausnahmen – übrigens schon von der großen Koalition 2022 verabschiedet. Im aktuellen Gesetzentwurf sind für diesen Bereich keinerlei Änderungen oder Verschärfungen vorgesehen.
Wir gestalten die Wärmewende sozial.
Es sind pragmatische Übergangslösungen und Übergangsfristen vorgesehen, die Planungs- und Investitionssicherheit für den Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung sichern und Überforderungen entgegenwirken. Mieter*innen werden vor hohen Betriebskosten geschützt und in bestimmten Fällen können Eigentümer*innen komplett von der Pflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird.
Ein weiterer Baustein für faire Wärme ist die soziale Abfederung durch Förderprogramme. Dafür greifen wir den Immobilienbesitzer*innen mit gezielter finanzieller Unterstützung und klaren, planungssicheren Ausgestaltungsmöglichkeiten unter die Arme. Für Wärmedämmung, den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen und Wärmenetze steht allein 2023 ein Fördervolumen von 13 Milliarden € zur Verfügung. Wer sein Haus nicht sofort dämmen kann, hat die Option einer Hybridheizung, bei der an besonders kalten Tagen ein Gaskessel anspringt. Dadurch kann die Wärmepumpe gleich richtig dimensioniert werden, läuft effizient und bei späterer Dämmung kann der Spitzenlastkessel einfach ausgebaut werden. Die Technik Wärmepumpe hat sich in den letzten Jahren übrigens deutlich entwickelt und kann auch in Reihenhäusern eingesetzt werden.
Im Koalitionsvertrag haben wir bereits 65 % erneuerbare Wärme vereinbart. Die Hersteller*innen von Heizungstechnik haben sich darauf eingestellt und Investitionen in Millionenhöhe in die Umstellung der Produktion und die Fortbildung der Beschäftigten investiert. Sie erwarten von uns die Planungssicherheit, dass jetzt nicht alles wieder zurückgedreht wird. Ein genauer Fahrplan für den Hochlauf wurde mit allen wichtigen Akteur*innen und Vertreter*innen des Handwerks auf zwei Wärmepumpengipfeln abgesprochen. Wir haben uns also intensiv darum gekümmert, dass sich alle betroffenen Bereiche auf einen Hochlauf der Produktion und des Einbaus einstellen.
In Schleswig-Holstein gilt die Veränderung (15 % erneuerbare Energie bei neuen Anlagen) schon seit letztem Sommer. Die Betriebe haben sich darauf eingestellt, die Beantragung von Fördermitteln läuft gut, aber es gibt derzeit Lieferengpässe. Weitere Produktionsanlagen sind im Bau.
Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und durch Nachfrage in verschiedenen Sektoren voraussichtlich teurer wird, sollte diese Option nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, z.B. in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmal-geschützt sind. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Biomasse wird diese Option bisher auf bestehende Gebäude begrenzt. Hintergrund ist, dass neue Gebäude so ausgelegt werden können, dass keine hohen Vorlauftemperaturen benötigt werden und die Gebäude- wegen der Wärmeschutzvorschriften sowieso so geplant werden müssen, dass die anderen Erfüllungsoptionen ohne Probleme genutzt werden können.
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https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html